
Physiotherapie
Privatrezepte werden von den privaten Krankenkassen/Beihilfe erstattet.
Bei einer Heilpraktiker Zusatzversicherung richte ich mich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker
Osteopathie
Abgerechnet wir nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Privatpatienten können diese Kosten bei ihrer privaten Krankenversicherung als Heilbehandlung geltend machen, sofern im Vertrag Heilpraktikerleistungen inkludiert sind.
Auch gesetzlich versicherte Patienten mit einer privaten Zusatzversicherung können diese Heilbehandlung dort einreichen. Für eine Kostenerstattung muss diese Heilpraktikerleistung in der Zusatzversicherung abgedeckt sein.
Sollten sie hierzu Fragen haben, helfe ich Ihnen gerne persönlich weiter und kläre es nach Bedarf mit Ihrer Krankenkasse ab.